Steuerentlastung durch die Inflationsausgleichsprämie

Seit Oktober 2022 gibt es die Inflationsausgleichsprämie, die Steuerentlastung propagiert. Es gibt jedoch immer noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denen nicht klar ist, was dieses Wortungeheuer bedeutet und für wen sich welche Vorzüge daraus ergeben. Das Team von Northwind HR hat Ihnen hier einen Überblick zusammengestellt, worin Sie mehr über die Inflationsausgleichsprämie erfahren.

Das ist die Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie

Die Inflationsausgleichsprämie (kurz IAP) wurde seitens der Bundesregierung kreiert, um die herrschenden stark gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation abzufedern. Die Regelung ist zeitlich befristet und hat Gültigkeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Bei der Prämie handelt es sich um Leistungen von bis zu 3.000 Euro, die Arbeitgeber jedem ihrer Arbeitnehmer in dem vorgegebenen Zeitraum steuerfrei und frei von Sozialabgaben zahlen können. Es ist also eine Art der Steuerentlastung für Mitarbeiter. Ob die Zahlung der gedachten Entlastung in einem Betrag, in Teilbeträgen oder in Form von Sachleistungen erfolgt, bleibt den Unternehmen überlassen.

Die Inflationsausgleichsprämie gilt für:

  • alle Arbeitnehmer, die in dem Zeitraum beschäftigt sind, unabhängig vom Eintrittsdatum
  • kurzfristig Beschäftigte und Minijobber
  • Azubis und bezahlte Praktikanten
  • Arbeitnehmer im Krankenstand, in Elternzeit, Kurzarbeit und Altersteilzeit
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld

Jeder Euro, der innerhalb der Prämienzahlung über die Grenze von 3.000 Euro hinaus geht, muss versteuert werden. Wichtig ist auch, dass die Auszahlung der Steuerentlastung im Begünstigungszeitraum erfolgt. Zudem darf die Inflationsausgleichsprämie nicht als Ersatz für Entgeltleistungen verwendet, sondern muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Vorteile für Unternehmen durch die Inflationsausgleichsprämie

Beachtenswert ist, dass die Inflationsausgleichsprämie für Unternehmen nicht verpflichtend, sondern eine freiwillige Leistung ist. Nun fragen sich vielleicht Unternehmer, warum sie die Inflationsausgleichsprämie zahlen sollten.

Es gibt tatsächlich einige Vorteile, die dafür sprechen. Aus unternehmerischer Sicht können Sie damit die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter fördern und die Bindung zu Ihnen als Arbeitgeber stärken. In Zeiten von Fachkräftemangel ist dies ein starkes Argument. Auch Mitarbeiter, die im Homeoffice für Sie tätig sind (sein können), werden dies positiv bewerten, wenn man die hohen Energiepreise betrachtet. Hinzukommt, dass jede gezahlte Inflationsausgleichsprämie voll abzugsfähige Betriebskosten sind und steuerlich geltend gemacht werden können.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie individuelle Informationen zur Inflationsausgleichsprämie wünschen oder Hilfe bei Ihrer Lohnabrechnung benötigen!