Lohnoptimierung / Nettolohnoptimierung für Unternehmen

Die Lohnoptimierung soll dazu dienen, dass Mitarbeiter nach Abzug aller Steuern und Abgaben mehr Geld in der Tasche haben, weswegen auch von Nettolohnoptimierung gesprochen wird. Diese Entgeltoptimierung ist durch steuerfreie oder pauschal versteuerte Lohnbestandteile möglich, wobei es jedoch einiges zu beachten gibt. Hier erfahren Sie die Möglichkeiten der Lohnoptimierung / Nettolohnoptimierung und inwiefern auch Ihr Unternehmen davon profitieren kann.


Lohnoptimierung

Beachtenswertes bei der Lohnoptimierung / Nettolohnoptimierung

Durch die Lohnoptimierung / Nettolohnoptimierung genießen sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen wertvolle Vorteile. Die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter wird gestärkt, woraus eine höhere Bindung zum Arbeitgeber resultiert. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Mangel an gutem, engagiertem Personal ist dies ein wichtiger Aspekt für Firmen. Zudem können damit gute Leistungen belohnt werden, ohne dass der Fiskus den Löwenanteil davon einstreicht.

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Bis 2019 landeten leider viele Fälle der versuchten Lohnoptimierung / Nettolohnoptimierung vor Gericht, wo angegebene steuerbefreite, steuerbegünstigte oder sozialversicherungsfreie Entgelte angefochten wurden. Seit 2020 haben Bundesfinanzhof und Gesetzgeber diesbezüglich für etwas mehr Klarheit gesorgt (§ 8 Abs. 4 EStG). Dennoch lauern Fallstricke. Es lohnt sich also, sich zu informieren, sodass die Optimierung des Nettolohns auch wirklich von Erfolg gekrönt wird. Generell gilt: Steuerbefreiungen oder günstige Pauschalsteuern bei Lohnbestandteilen erfordern, dass der Arbeitgeber etwas zusätzlich zum Lohn erbringt. Ein Abgelten mit Teilen von anstehenden oder ausstehenden Löhnen bzw. Gehältern ist bei der Nettolohnoptimierung nicht möglich.

Diese steuerfreien oder steuerbegünstigten Bonusleistungen je Mitarbeiter sind möglich:

  • Sachbezug bis 50 Euro monatlich, zum Beispiel als Tankgutschein (nicht als Barmittel!)
  • Sachbezug bis 60 Euro für ein Geschenk zu einem persönlichen Anlass (Geburtstag, Jubiläum etc.)
  • Steuerfreier Zuschlag von 150 Prozent auf Stundenlöhne für Arbeitszeiten nach 20:00 Uhr und an Feiertagen
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
  • Urlaubsgeld (Erholungshilfe) bis 156 Euro im Jahr wird mit 25 Prozent pauschal versteuert und ist nicht sozialversicherungspflichtig – hinzukommen 104 Euro für Ehepartner und 52 Euro je Kind
  • Zuschuss zu den Kosten für Wegstrecken zum Arbeitsplatz – 0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke) oder volle Erstattung für Tickets der ÖVM
  • Betriebliche Altersvorsorge – Beitrag wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und nicht verbeitragt
Lohnoptimierung für Unternehmen

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