Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2024 bekanntgegeben. Darüber Bescheid zu wissen, hilft Unternehmen bei der Budgetplanung für das kommende Jahr. Das Team von Northwind HR hat Ihnen hier Wissenswertes zum Thema Sachbezugswerte zusammengetragen.
Das sind Sachbezüge
Sachbezüge sind Zuwendungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren und die keine direkte
Geldleistung
darstellen. Es fließt also kein frei verfügbares Geld. Vielmehr sind darunter zweckbestimmte Leistungen
zu
verstehen. Erbrachte Sachbezugswerte zählen als geldwerter Vorteil und sind Bestandteil des Arbeitslohns
(brutto). Sie müssen daher versteuert werden und unterliegen den Beiträgen zur Sozialversicherung.
Allerdings gibt es hier eine Freigrenze. Bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich (bis 2022 waren es 44
Euro)
sind Sachbezüge steuerfrei.
Sachbezugswerte können unter anderem Zuschüsse an Arbeitnehmer zur Verpflegung oder Unterkunft in einer
Dienstwohnung sein.
Hier einige weitere Beispiele für Sachbezugswerte:
- Tankgutscheine
- Essensgutscheine
- Zuschüsse zur Arbeitskleidung
- Einkaufsgutscheine
- aufladbare Geldkarten für die Waren bestimmter Händler
Sachbezüge gelten für alle Arbeitnehmer, also auch für Auszubildende oder andere beschäftigte Jugendliche. Sie unterscheiden sich allerdings in der Geldwerthöhe. Sachbezugswerte gelten zudem auch für Familienmitglieder von Beschäftigten, sofern jenen ebenfalls freie Verpflegung oder Unterbringung gewährt wird. Auch hierbei differiert die Höhe des Sachbezugswerts.
Änderungen bei den Sachbezugswerten für 2024
Sachbezugswerte unterliegen Pauschalen, die jährlich vom BMAS für das kommende Jahr festgelegt und angepasst werden. Im Anschluss werden die neuen Werte in der Sozialversicherungsverordnung verankert. Die massiven Preissteigerungen haben aktuell zu einigen beachtlichen Erhöhungen bei den Sachbezügen geführt.
Das sind die wichtigsten Änderungen der Sachbezugswerte, die ab 01.01.2024 Gültigkeit haben:
- Verpflegung:
313 Euro / Monat (vorher 288 Euro)
Dies wird unterteilt in diese Monatswerte:
Frühstück: 65 Euro, Mittagessen: 124 Euro, Abendessen: 124 Euro - Unterkunft für Volljährige:
278 Euro / Monat (vorher 265 Euro) - Unterkunft für Jugendliche und Azubis:
236,30 Euro / Monat (vorher 225,25 Euro)
Diese neuen Kennzahlen sind bislang vorläufig und werden erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt endgültig, was im November 2023 zu erwarten ist. Aus Erfahrung ist aber nicht damit zu rechnen, dass sich die bisher bekannten Sachbezugswerte für 2024 nochmal verändern werden.