Eine häufig wiederkehrende Frage ist, ob Mitarbeiter direkt an ihrem Arbeitsplatz essen dürfen. Die Antwort hierauf ist einerseits klar, andererseits an bestimmte Faktoren gebunden. Das Team von Northwind HR hat Ihnen hier einen kleinen Ratgeber zusammengestellt, der erläutert, wann das Essen am Arbeitsplatz erlaubt oder verboten ist.
Gesetzgeber, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Essen am Arbeitsplatz
Zunächst einmal gilt, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die ein Verbot für das Essen am Arbeitsplatz vorsieht. Es sei denn, es verstößt gegen den Arbeitsschutz oder die einzuhaltenden Gesundheitsvorschriften.
Dennoch würden manche Arbeitgeber das Verspeisen von Mahlzeiten oder Snacks direkt am Arbeitsplatz gerne verbieten – insbesondere Arbeitnehmern, die im Büro bzw. Innendienst tätig sind. In mancherlei Hinsicht verständlich, wenn man sich einige „Folgen“ ansieht. Da prangt beispielsweise ein Fettfleck von der verspeisten Pizza auf einem Geschäftsdokument. Oder herabfallende Brotkrümel haben die Tastatur außer Funktion gesetzt.
Andererseits nehmen auch viele Mitarbeiter ihr Essen am Schreibtisch ein, um Zeit in der knapp bemessenen Pausenzeit zu sparen. Oder sie kommen nicht dazu, richtige Pausen zu machen, weil die zu erledigende Arbeit ein hohes Pensum aufweist.
Essen am Arbeitsplatz: Tipps, Rechte und Pflichten
Auch wenn das gesetzliche Arbeitsrecht keine eindeutige Handhabe liefert, das Essen am Arbeitsplatz zu verbieten, haben Unternehmen Möglichkeiten, dies einzuschränken. Möglich ist dies, wenn es schriftlich niedergelegt wurde und ausdrücklich in der Betriebsordnung verboten ist. Das Verbot kann an bestimmte Gründe gekoppelt sein oder generell so vereinbart werden. Empfehlenswert ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber miteinander sprechen. So kann die entsprechende Vereinbarung in Ruhe geregelt und mit Verständnis eingehalten werden.
Ein Unternehmen kann seinen Mitarbeitern außerdem das Essen am Arbeitsplatz verbieten, wenn:
- es gegen Hygienevorschriften verstößt
- wenn der Betriebsablauf dadurch gestört wird
- wenn der Gesundheitsschutz gefährdet wird
- wenn dort Kundenverkehr herrscht
- wenn es sich um geruchsintensive Speisen in Kundenbereichen handelt
Zudem gilt: Wenn ein Pausenraum im Betrieb vorhanden ist, kann ein Arbeitgeber verlangen, dass Mahlzeiten dort eingenommen werden.
Sie sehen, die Beantwortung der Frage kann nicht allgemeingültig gegeben werden.
Deswegen raten wir: Unternehmen sollten eindeutige Regelungen an deren Mitarbeiter kommunizieren, was das Essen
am Arbeitsplatz angeht!