Dass Arbeitnehmer trotz vereinbarter Arbeitszeit Minusstunden leisten, kann verschiedene Gründe haben. Und eben diese nehmen Einfluss darauf, wie zu wenig erbrachte Arbeit gehandhabt werden darf. Antworten darauf, was bei Minusstunden am Arbeitsplatz gilt, hat Ihnen das Team vom Northwind HR hier zusammengestellt.
Ursachen von Minusstunden sind ausschlaggebend
Allem voran: Im Arbeitsrecht gibt es keine gesetzliche Regelung, wie viele Minusstunden am Arbeitsplatz erlaubt oder verboten sind. Dies bedeutet, dass im Grunde der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die Erbringung von Arbeitszeit vorgibt.
Allerdings regelt der Gesetzgeber im § 615 BGB eine entscheidende Vorgabe. Dort heißt es, dass Arbeitgeber in der Pflicht sind, für genügend zu erledigende Arbeit zu sorgen, die Arbeitnehmer erfüllen sollen. Ist das Unternehmen dazu nicht in der Lage, kann diese unproduktive Zeit nicht den Mitarbeitern angelastet werden. Ergo muss der Arbeitgeber bei Auftragsflauten trotz eventueller Minusstunden vollen Lohn bzw. volles Gehalt bezahlen.
Etwas anders ist der Fall gelagert, wenn Arbeitnehmer ihre Minusstunden selbst verursachen, wie beispielsweise durch Überziehung der Pausen oder verkürzte Erbringung von Arbeitsleistung durch späteres Kommen oder früheres Gehen. Hier ist der Arbeitgeber jedoch in der Nachweispflicht.
Ungültige und gültige Regelungen bei Minusstunden
Um Minusstunden am Arbeitsplatz nachzuweisen, ist ein Arbeitszeitkonto notwendig, was vielen unter dem Begriff „Stechuhr“ bekannt ist. Sticht der Arbeitnehmer mittels Stechkarte bei Arbeitsbeginn ein und bei Arbeitsende aus, werden diese Zeitdaten elektronisch erfasst. Doch auch hier gibt es eine Einschränkung. Arbeitgeber dürfen Arbeitszeitkonten nur dann einrichten, wenn die Arbeitnehmer dem auch zugestimmt haben.
Sammelt ein Mitarbeiter nun nachweisliche und selbstverschuldete Minusstunden an, kann der Arbeitgeber das Nacharbeiten, oder nach einer Kündigung einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Außerdem gilt bei Minusstunden am Arbeitsplatz:
- gesetzliche Feiertage dürfen nicht als Minderstunden angerechnet werden
- Abwesenheit wegen Krankheit verursachen keine Minusstunden
- Minusstunden dürfen nicht mit Urlaub verrechnet werden
Um Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, vom Arbeitgeber akzeptierte Minusstunden und den Zeitraum des Ausgleichs vertraglich festzulegen. Gleiches gilt für Überstunden oder dafür, wie viele zu viel oder zu wenig geleistete Arbeitsstunden ins Folgejahr mitgenommen werden dürfen.
Bei weiteren Fragen zu Minusstunden am Arbeitsplatz oder der ordnungsgemäßen Erstellung von Lohnabrechnungen sind wir gerne für Sie da!