Änderung der Beitragssätze für die Pflegeversicherung

Ab dem 01. Juli 2023 gelten höhere Beitragssätze für die Pflegeversicherung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung für deren Arbeitnehmer beachten müssen. Eltern mit mehr als einem Kind sollen trotz der Erhöhung entlastet werden. Was die Änderung in der Pflegeversicherung bewirken soll und weitere hilfreiche Informationen zum Beitragssatz erfahren Sie hier.

Ziele der reformierten Pflegeversicherung

Änderung der Pflegeversicherungsbeiträge

Die Reformierung der Pflegeversicherung wurde am 26. Mai 2023 im Bundestag beschlossen und mit dem sogenannten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Mit der Erhöhung der Beitragssätze zum 01. Juli 2023 sollen die Leistungen für die Pflege zu Hause verbessert und die Kosten in den Pflegeheimen gebremst werden.
Durch die Änderung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden rund 6,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr erwartet. Allerdings hat sich die Bundesregierung ein Hintertürchen offengelassen. Sie ist ermächtigt, in Zukunft die Höhe des Pflegebeitrags durch Rechtsverordnung festzusetzen, wenn mehr Geld benötigt wird.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass durch die Beitragserhöhung bereits im Januar 2024 erste Leistungsverbesserungen umsetzbar sind. Weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige werden ab Januar 2025 angestrebt. Pflegende Angehörige sollen es zudem einfacher haben, Unterstützung zu beantragen und zu erhalten.

Besonderheiten bei der Änderung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung

Die ab 01. Juli 2023 geltende Änderung des Beitrags zur Pflegeversicherung steigt für Arbeitgeber von 1,525 auf 1,7 Prozent. In Sachsen beträgt der Arbeitgeberanteil 1,2 Prozent. Diese Beitragssätze bleiben durchgängig gleich.

Bei Arbeitnehmern ist es etwas komplizierter. Hier spielt die Kinderanzahl eine wichtige Rolle. So zahlen kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Versicherung einen Beitragssatz von 2,3 Prozent, was einem Gesamtbeitrag von 4 Prozent entspricht. Mit einem Kind ist der Pflegebeitrag gleichauf mit dem Arbeitgeberanteil (jeweils 1,7 Prozent). Ab dem zweiten Kind staffeln sich die Beitragssätze der Arbeitnehmer nach unten, was kinderreiche Familien entlasten soll.

Eine Übersicht der neuen Beiträge kann auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums eingesehen werden.

Das engagierte Team von Northwind HR ist gerne Ihr versierter Ansprechpartner, wenn es um Lohnabrechnungen und Fragen zu den Änderungen der Beitragssätze zur Pflegeversicherung geht!