Dass Pausen ein wertvolles und notwendiges Gut für Arbeitnehmer sind, ist unbestritten. Gesetzliche Änderungen in der Vergangenheit haben die Pausenregelungen überarbeitet und angepasst. Dennoch gibt es Fallstricke, die manche Mitarbeiter betreffen. Das Team von Nothwind HR gibt Ihnen hier einen kompakten Überblick zur Regelung von Pausen und nennt einen Beispielfall, in dem die Pausenregelung für Unzufriedenheit sorgt.
Das Arbeitszeitgesetz und die Pausen
Unser derzeitiges Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) hat in den vergangenen drei Jahrzehnten einiges an Wirrwarr erlebt. Das ArbZG sollte im Jahr 1994 an die Arbeitszeitrichtlinie angepasst werden, die bestimmte Mindestschutzvorgaben für Arbeitnehmer vorsieht. Dazu zählen beispielsweise die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche und bestimmte Regelungen von Pausen. Diese Anpassung misslang und wurde im Jahr 2004 erneut angegangen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die neueste Fassung des ArbZG gilt seit dem 01.01.2004 und die Pausenregelung wird in § 4 vorgegeben.
Hier eine Übersicht zu den Vorschriften und Pausen, die Mitarbeiter laut Gesetz machen müssen:
- unter sechs Stunden Arbeitszeit am Tag muss keine Pause gemacht werden
- bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden am Tag sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgeschrieben
- liegt die Arbeitszeit pro Tag über neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen
Beachtenswert ist, dass es sich hierbei um Mindestvorgaben handelt. Sieht der Arbeitgeber wegen des Betriebsablaufs längere Pausenzeiten vor, ist dies erlaubt.
Pausen dürfen auch aufgeteilt gemacht werden, müssen dann aber mindestens 15 Minuten am Stück betragen. Der Gang zur Toilette gilt beispielsweise nicht als Pause. Wann Arbeitnehmer ihre Pause machen sollen, kann ein Arbeitgeber vorschreiben, sofern die Pausenregelungen gemäß dem ArbZG oder tarifvertragliche Vereinbarungen eingehalten werden.
Zündstoff wegen Pausenregelungen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelungen sorgen in manchen Fällen für Unmut unter den Arbeitnehmern. Möchte beispielsweise ein Mitarbeiter früher Feierabend machen und als Ausgleich die Pause weglassen, ist dies nicht erlaubt.
Noch gravierender sind Teilzeitkräfte betroffen, die täglich sechs Stunden arbeiten. Wird diese Arbeitszeit auch nur um eine Minute überschritten, wird laut Gesetz eine Pause von 30 Minuten abgezogen. Da Pausen nicht als Arbeit gelten und daher auch nicht vergütet werden, ist dies für diese Mitarbeiter nachvollziehbar ein Ärgernis. Zudem senkt dies die Motivation, wichtige Arbeiten noch zu erledigen oder Kollegen auszuhelfen.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zu Pausenregelungen haben oder Hilfe bei der Lohnabrechnung benötigen!