Neues Bürokratieentlastungsgesetz soll Unternehmen entlasten

Bürokratieentlastungsgesetz IV 2024

Am 13.03.2024 wurde der Entwurf der Bundesregierung für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (kurz BEG IV) vom Bundeskabinett beschlossen. Die Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie in Deutschland sollen Unternehmen künftig massiv entlasten – so die Ankündigung des Gesetzgebers. Doch in der Praxis ist das Ergebnis überschaubar. Das Team von Northwind HR gibt Ihnen hier eine Übersicht, was das neue Bürokratieentlastungsgesetz vorsieht und wie kontrovers es aufgenommen wird.

Bürokratie abbauen? – In Deutschland schwierig und langwierig

Überflüssige Bürokratie abzuschaffen, hatte sich die Ampel-Regierung schon im Koalitionsvertrag vorgenommen.
Bei der Klausur in Meseberg am 29. und 30. August 2023 erfolgte dann die Einigung auf ein Paket zum Bürokratieabbau. Das neue Bürokratieentlastungsgesetz ist ein Teil dessen und entstand unter koordinierender Federführung des Bundesministeriums der Justiz. Doch was enthält es überhaupt und welche bürokratischen Hürden sollen tatsächlich wegfallen?
Das war lange nicht klar und wurde noch lange diskutiert in der Politik.

Schilder mit Bürokratieentlastungsgesetz Text
Die wesentlichen Schwerpunkte des neuen Bürokratieentlastungsgesetzes sind:
  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen im Handels- und Steuerrecht von acht auf 10 Jahre
  • Wegfall der Meldepflicht in Hotels für deutsche Staatsangehörige
  • teilweise Aufhebung von Schriftformerfordernissen und Anpassung an digitale Prozesse in verschiedenen Bereichen
  • Vereinfachung der Abwicklung für Steuerberater; dies soll durch eine Vollmachtdatenbank ab 01.01.2028 zusätzlich gestützt werden
  • geplante Reduzierung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 01.01.2025 durch Erhöhung des Schwellenwertes auf 9.000 Euro im Kalenderjahr; Unterschreitung des Wertes verlangt nur eine quartalsmäßige Abgabe der Voranmeldung
  • Verlängerung der Freistellungsbescheinigungen bei der Kapitalertragssteuer von drei auf fünf Jahre
  • Anhebung der Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung von 500 auf 750 Euro

Weitere Schritte zum Abbau von Bürokratie sollen durch das Wachstumschancengesetz erfolgen.

Stimmen zum Bürokratieabbaugesetz

Der Gesetzgeber rühmt sein zwar Bürokratieabbaugesetz und hebt die mögliche Entlastung in Höhe von rund drei Milliarden Euro Wirtschaftskosten im Jahr hervor. Doch Vertreter der Wirtschaft sehen keinen wirklichen Fortschritt in dem neuen Gesetz.

Vielfach ist zu hören, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nicht einmal dazu ausreiche, andere Regelungen der Bürokratie, die laufend hinzukommen würden, auszugleichen. Und Unternehmen beklagen nach wie vor, dass immer mehr Arbeitsstunden in die bürokratische Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben fließen – und nicht in deren eigentliches Business. In Zeiten hoher Inflation und fortschreitenden Fachkräftemangels sind dies besonders schlechte Voraussetzungen.

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Ordner zum Thema Bürokratieentlastungsgesetz IV

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