Musik am Arbeitsplatz zu hören, ist für viele Menschen eine freudige Hintergrundkulisse. Klänge aus dem Radio heben die Stimmung und lassen vieles leichter von der Hand gehen. Und wenn wichtige Fußballspiele anstehen, wie beispielsweise jetzt im Sommer 2024 bei der Heim-EM, liebäugeln viele mit einem tragbaren Fernseher im Büro. Doch ist das überhaupt erlaubt während des Jobs? Das Team von Northwind HR erläutert Ihnen hier, wie es sich gesetzlich mit Radio und Fernsehen am Arbeitsplatz verhält.
Gesetzeslage: Musik hören am Arbeitsplatz
Ob aus dem Radio oder aus anderen Tongeräten: Wenn das Hören von Musik die Konzentration und die Leistungen aller betroffenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt, ist es vom Grundsatz her erlaubt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Jahr 1986 so entschieden (BAG, 1 ABR 75/83).
Allerdings kann ein Arbeitgeber ein Verbot anstreben. Hierzu bedarf es jedoch des Mitspracherechts des Betriebsrates, was im Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) geregelt ist. Nur wenn das Unternehmen keinen Betriebsrat hat, kann der Arbeitgeber mit seinem Direktionsrecht selbst entscheiden, ob er das Hören von Musik gestatten möchte oder nicht. Hierbei muss er jedoch die Verhältnismäßigkeit beachten. Wenn alle betroffenen Arbeitnehmer konzentriert arbeiten können und eventueller Kundenverkehr dadurch nicht gestört wird, wäre es unverhältnismäßig, das Hören von Musik oder Radio zu verbieten.
Arbeitgeber sollten beachten, dass betriebene Radiogeräte am Arbeitsplatz der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen. Die Gebührenhöhe ist gestaffelt und richtet sich nicht nach der Geräteanzahl, sondern nach der Betriebsgröße.
Gesetzeslage: Fußball oder andere Ereignisse am Arbeitsplatz schauen
Wer Fußball oder andere spannende Ereignisse im Fernsehen verfolgen möchte und die Ausstrahlung in die Arbeitszeit fällt, hat gesetzlich gesehen keine guten Karten.
Um es auf den Punkt zu bringen: Der Betrieb eines unerlaubten Fernsehers am Arbeitsplatz kann eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung zur Folge haben und stellt einen Kündigungsgrund dar. Denn: Wer die Geschehnisse im TV verfolgt, kann sich nicht auf sein eigentliches Business konzentrieren. Gleiches gilt, wenn Sendungen digital im Internet gestreamt werden.
Es gibt jedoch Lösungen, um Fußball oder anderes am Arbeitsplatz verfolgen zu können:
- Genehmigung des Chefs oder Managers einholen
- während der Pausen schauen
- überzogene Pausenzeiten können nach Absprache nachgearbeitet werden
- über das Radio mitverfolgen (siehe Bestimmungen im oberen Abschnitt)
Gerade wenn es um Fußballspiele oder andere Sendungen geht, die nicht kontinuierlich stattfinden:
Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eventuelle Sondergenehmigungen für das Fernsehen am Arbeitsplatz auszuhandeln.