Ausbildungsvergütung: Mehr Geld für Auszubildende

mehr geld in der Ausbildung

Auszubildende sind wertvolles Kapital für die Zukunft – gerade in Zeiten herrschenden Fachkräftemangels. Viele junge Menschen schauen auf die Höhe der Ausbildungsvergütung, bevor sie sich für eine Ausbildung entscheiden. Nun wurde der Mindestlohn für Azubis erneut angehoben, was weitere neue Anreize schaffen soll. Das Team von Northwind HR informiert Sie hier bezüglich der Neuerungen bei der Ausbildungsvergütung.

Wissenswertes zur neuen Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung

Viele Menschen der Generationen X und Y werden sich noch gut an deren damalige magere Ausbildungsvergütung erinnern. Diese variierte innerhalb der Berufsgruppen, war jedoch in der Regel niedrig.

Daran änderte zunächst auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wenig. Jene war nämlich schwammig formuliert, mit dem Wortlaut: „Eine Vergütung ist angemessen, wenn sie für den Lebensunterhalt des Auszubildenden eine fühlbare Unterstützung bildet und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung eines Auszubildenden darstellt.“

Durchgreifend besser wurde es dann mit dem neuen Berufsbildungsgesetz, welches am 01. Januar 2020 in Kraft trat. Es sieht einen Mindestlohn bei der Ausbildungsvergütung vor – unabhängig vom zu erlernenden Beruf. Je nach Ausbildungsjahr steigt dann auch die Vergütung.

Zudem wird die künftige Steigerung zur Entlohnung von Auszubildenden jedes Jahr neu bewertet und angepasst. Die aktuellste Vorgabe zum Mindestlohn bei der Ausbildungsvergütung gilt seit dem 01. Januar 2024.

Regelungen und Anstieg der Ausbildungsvergütung 2024

Grundlegend ist zu beachten, dass die festgelegte Höhe der Ausbildungsvergütung ein Mindestmaß darstellt, welches nicht unterschritten werden darf. Es ist sozusagen eine Mindestausbildungsvergütung.

Ausbildende Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, müssen diesen vorrangig befolgen. Ist ein Arbeitgeber nicht tarifgebunden, darf die übliche Ausbildungsvergütung innerhalb der Branche höchstens um 20 Prozent niedriger als die Tarifvergütung sein. Aber: Die Mindestausbildungsvergütung ist die Grenze. Darunter darf die Vergütung von Auszubildenden nicht rutschen.

Seit dem 01. Januar 2024 gelten diese Untergrenzen bei den monatlichen Ausbildungsvergütungen:

  • 1. Ausbildungsjahr: 649 Euro (vorher 620 Euro)
  • 2. Ausbildungsjahr: 766 Euro (vorher 731,60 Euro)
  • 3. Ausbildungsjahr: 876 Euro (vorher 837 Euro)
  • 4. Ausbildungsjahr (je nach Ausbildungsvorgabe): 909 Euro (vorher 868 Euro)

Als Stichtag der Gültigkeit ist immer das Datum des Ausbildungsbeginns anzunehmen. Dies bedeutet, dass hiervon Ausbildungen betroffen sind, die zwischen dem 01. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden bzw. werden.

Mehr Geld für Azubis

Als Stichtag der Gültigkeit ist immer das Datum des Ausbildungsbeginns anzunehmen. Dies bedeutet, dass hiervon Ausbildungen betroffen sind, die zwischen dem 01. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden bzw. werden.
Diese Mindestvergütungen sind brutto wie netto. Denn Auszubildende haben einen jährlichen Grundfreibetrag zur Verfügung und zahlen erst ab einem Jahresverdienst von 11.604 Euro Lohnsteuer (vorher 10.908 Euro).
Liegt die freiwillige oder tarifliche Vergütung allerdings höher, müssen unter Umständen Steuern entrichtet werden.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Ausbildungsvergütung oder der korrekten Abrechnung von Lohn und Gehalt haben!