Aktuelles zur Energiepreisbremse

Energiepreisbremse 2024

Die Energiepreisbremse schwirrt nahezu jedem im Kopf herum. Kein Wunder, denn die Preisbremse für Gas und Strom betrifft Unternehmen und Selbstständige genauso wie private Haushalte. Das Hin und Her der Bundesregierung über den Fortbestand der Entlastung nimmt kein Ende. Doch die Zeichen deuten auf den Wegfall von Strompreisbremse und Gaspreisbremse ab Januar 2024 hin. Das Team von Northwind HR hat Ihnen hier zusammengefasst, warum das so ist und gibt Ihnen Tipps, wie Sie trotz wegfallender Energiepreisbremse Kosten sparen können.

Hintergründe des Durcheinanders bei Strompreisbremse und Gaspreisbremse

Energiepreisbremse

Aufgrund des seit dem 24. Februar 2022 Kriegs in der Ukraine und den daraufhin explodierenden Energiekosten hatte die Bundesregierung die Strompreisbremse und Gaspreisbremse eingeführt. Der diesbezügliche Beschluss des Deutschen Bundestages erfolgte im Dezember 2022 und sah einen Start der Entlastung für Januar 2023 vor. Die Maßnahme war bis Ende 2023 geplant und es wurde eine Verlängerung bis April 2024 in Aussicht gestellt. Auch Anfang November 2023 hieß es noch, die Energiepreisbremse würde verlängert werden – allerdings nur bis März 2024. Daraus wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts werden.

Gründe hierfür sind klaffende Haushaltslöcher und das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023. Es untersagt, die übrig gebliebenen Gelder aus dem Fond zur Bekämpfung der Coronakrise für andere Subventionen zu verwenden. Und genau dies hatte die Bundesregierung vor. Nun fehlen die rund 60 Milliarden Euro, die aus dem Corona-Fond in den Sonderfond des Nachtragshaushalts von 2021 überführt wurden.
Somit werden etliche Subventionen im Jahr 2024 voraussichtlich wegfallen – wozu auch Strompreisbremse und Gaspreisbremse zählen.

Aussichten und Spartipps bei Wegfall der Energiepreisbremse

Sollte die Energiepreisbremse tatsächlich ab Januar 2024 – also mitten in der Heizperiode – wegfallen, befürchten viele Verbraucherschützer und Energieexperten steigende Energiekosten. Allerdings wird angenommen, dass sich die Preissteigerungen unterschiedlich stark auf die einzelnen Segmente der Energieversorgung auswirken. Hier stechen besonders die Netzentgelte heraus, die von den Energieversorgern auf die Verbraucher umgelegt werden.
Im Zuge der Strompreisbremse waren die Kosten auf 40 Cent je Kilowattstunde begrenzt worden – inklusive Steuern und Netzentgelten. Dies galt bis zu einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr. Die Gaspreisbremse beinhaltete eine Deckelung von 7 Cent netto je Kilowattstunde Gas. Fallen die Preisbremsen weg, ist von massiven Preiserhöhungen bei der Energieversorgung auszugehen.

Vergleiche helfen, diese düsteren Aussichten etwas abzumildern. Am Markt sind erhebliche Unterschiede zu bemerken. Und noch etwas fällt auf: Viele Energieversorger schlagen bei bestehenden Kunden für das kommende Jahr extrem beim Arbeitspreis drauf und offerieren im Gegenzug potenziellen neuen Kunden wesentlich günstigere Preise.

Hier einige Tipps:

  • prüfen Sie den künftigen Arbeitspreis und die Höhe der Kosten je Kilowattstunde Ihres Anbieters
  • vergleichen Sie, was Ihr Energieversorger Neukunden anbietet
  • schauen Sie nach günstigeren Angeboten und wechseln Sie gegebenenfalls

Hier noch eine kleine Faustregel: Wenn Sie wenig verbrauchen, ist der monatliche Arbeitspreis relevanter, als der Preis je Kilowattstunde.

Da die Diskussionen der Bundesregierung bezüglich der Energiepreisbremse noch andauern, kann es sich unter Umständen lohnen, die dahingehenden Entwicklungen genau zu beobachten.

Bei Fragen zu diesem Thema oder einem anderen Anliegen kontaktieren Sie uns gerne.