Viele Arbeitnehmer dürfen sich im neuen Jahr auf höhere Löhne und Gehälter freuen. Ab dem 01. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Auch die Grenze für die Arbeit in Minijobs erfährt eine Erhöhung. Aufgrund der explodierenden Teuerung geht dies Experten jedoch nicht weit genug. Was sich beim Mindestlohn und den Minijobs ändert und was zu beachten ist, erläutert Ihnen hier das Team von Northwind HR.
Wissenswertes zum Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Er regelt, was Beschäftigte pro Stunde brutto mindestens verdienen müssen. Arbeitgeber müssen sich an diese Festlegung gemäß Mindestlohngesetz halten und dürfen diese Grenze nicht unterschreiten.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die eine geringere Entlohnung möglich machen:
- Auszubildende während der Berufsausbildung, Alter egal
- unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Schulpraktikanten
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Nach Beschluss der Mindestlohnkommission erhöht sich der Mindestlohn ab 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde (vorher 12,00 Euro / Stunde). Ab 01. Januar 2025 soll er dann 12,81 Euro pro Stunde betragen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist mit dieser minimalen Erhöhung überhaupt nicht einverstanden. Sie entspricht einer Lohnsteigerung von nur 3,4 Prozent und federt nicht einmal die hohe Inflation ab.
Darüber hinaus gibt es die sogenannten Branchenmindestlöhne, die sich an Tarifverträgen orientieren. Diese Löhne und Gehälter sind von dem gesetzlichen Mindestlohn nicht betroffen. Allerdings dürfen sie ihn nicht unterschreiten. Dies bedeutet: Die Vorgabe des Gesetzgebers für den allgemeinen Mindestlohn entspricht dem Mindestmaß der Entlohnung.
Neues ab 2024 bei den Minijobs
Der mögliche Verdienst in Minijobs ist seit Oktober 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Dies bedeutet: Steigt der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobber.
Daher liegt die Grenze für Minijobs ab 01. Januar 2024 bei 538 Euro im Monat (vorher 520 Euro / Monat). Die Jahresverdienstgrenze beträgt somit bei 6.456 Euro. An der monatlich maximalen Arbeitszeit von ungefähr 43 Arbeitsstunden verändert dies nichts.
Nutzen Sie unsere fachkundige Kompetenz! Gerne beraten wir Sie bei aufkommenden Fragen rund um Mindestlohn oder Minijobs!