Aktuelles: Einkommensteuer und Kinderfreibetrag 2024

Einkommenssteuer Kinderfreibetrag

Das neue Jahr 2024 hat wieder gesetzliche Änderungen im Gepäck, was auch die Einkommensteuer und den Kinderfreibetrag betrifft. Familien mit Kindern werden unter bestimmten Bedingungen entlastet. Und der Freibetrag für Einkommensteuer ist angehoben worden – kann sich aber im Verlauf des Jahres nochmals verändern. Das Team von Northwind HR hat Ihnen die bis dato aktuellen Anpassungen bei der Einkommensteuer und dem Kinderfreibetrag zusammengestellt.

Freibetrag bei der Einkommensteuer

Kinderfreibetrag

Der jährliche Freibetrag bei der Einkommensteuer lag im Jahr 2023 bei 10.908 Euro. Zum 01. Januar 2024 wurde dieser auf 11.604 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei sind. Für darüberliegende Einkünfte fallen Steuern an, die mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent beginnen. Je nach Einkommenshöhe staffelt sich der Steuersatz auf bis zu 41 bzw. 42 oder 45 Prozent.

Auch beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent hat sich etwas getan. So liegt die Grenze zu jenem nun bei 66.761 Euro Jahreseinkommen (gegenüber vorher 62.810 Euro). Lediglich der Reichensteuersatz von 45 Prozent ist ab 277.826 Euro unverändert geblieben. Aufgrund der hohen Inflation gibt es Überlegungen der Bundesregierung, den Freibetrag zur Einkommensteuer nochmals anzupassen. Dies steht noch nicht fest und ist bei der angespannten Lage der Finanzen des Haushalts fraglich. Für Betroffene ist es ratsam, diese Entwicklung weiterzuverfolgen.

Achtung: Wer Elterngeld bezieht, muss dieses Geld zu seinem zu versteuernden Einkommen addieren, wonach sich dann die Einkommensteuer bemisst.

Sachbezüge gelten für alle Arbeitnehmer, also auch für Auszubildende oder andere beschäftigte Jugendliche. Sie unterscheiden sich allerdings in der Geldwerthöhe. Sachbezugswerte gelten zudem auch für Familienmitglieder von Beschäftigten, sofern jenen ebenfalls freie Verpflegung oder Unterbringung gewährt wird. Auch hierbei differiert die Höhe des Sachbezugswerts.

Neue Regelungen beim Kinderfreibetrag 2024

Eltern haben das Recht auf den Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Beides in Anspruch zu nehmen, ist nicht möglich. Während Kindergeld beantragt werden muss, werden Kinderfreibeträge über die Steuererklärung berücksichtigt. Hierzu müssen Eltern die ‚Anlage Kind‘ ausfüllen.

Dies sind die neuen Regelungen, die ab 2024 gelten:

  • Kinderfreibetrag: 9.312 Euro / Jahr für beide Elternteile (in 2023: 8.952 Euro)
  • Kindergeld: 250 Euro / Monat für jedes Kind (seit 2023)

Die Freibeträge oder Kindergelder stehen auch Eltern von Pflegekindern oder Adoptivkindern zu. Dann gibt es noch die Möglichkeit eines sogenannten Kinderzuschlags, den Eltern mit geringem Einkommen beantragen und beanspruchen können. Dieser liegt bei bis zu 292 Euro / Monat je Kind (vorher: 250 Euro), was individuell entschieden wird.

  • es muss Kindergeld bezogen werden
  • der Verdienst liegt bei mindestens 900 Euro brutto (Paare) bzw. bei 600 Euro (Alleinerziehende)
  • die Eigenversorgung der Eltern muss gewährleistet sein
Kinderfreibetrag 2024

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz. Bei Fragen zur Einkommensteuer oder dem Kinderfreibetrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!